Die contractlocker Media GmbH ist bemüht, ihre Webseite contractlocker.com im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit
Die Webseite ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Einzelne ältere PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
- Bei einigen Videos fehlen Untertitel.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24. Juni 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Feedback
Mängel können Sie uns über das Kontaktformular mitteilen.